Aktuelle Anfrage der Kreistagsfraktion: P-Konten der Sparkasse Meißen

Dienstag, 6. September 2011

Die Banken und Sparkassen sind verpflichtet, für ihre Kunden sogenannte Pfändungsschutz-Konten (P-Konto) zu führen, um auch Menschen in einem Privatinsolvenzverfahren die Teilhabe am laufenden  Zahlungsverkehr zu ermöglichen, der inzwischen fester Bestandteil des "normalen" Lebens ist. Mit einem derartigen Konto können die Inhaber bis zur monatlichen Pfändungsfreibetragsgrenze selbständig verfügen.

Die Gesetzgeber verknüpften mit dieser Änderung die Erwartung, dass ein P-Konto nicht mehr als ein normales Girokonto kosten soll. Hiervon ist die Sparkasse Meißen nach unseren Informationen weit entfernt! Darüber hinaus gibt es keine gesetzliche Verpflichtung, ein P-Konto zu eröffnen. Ein solches erhält der Kunde nur durch Umwandlung eines bereits bestehenden Girokontos. Für Anträge von Neukunden hinsichtlich Eröffnung eines P-Kontos setzt der Gesetzgeber auf Selbstverpflichtung der Kreditinstitute.

Wir sind gespannt, wieviele P-Konten die Sparkasse Meißen seit 1. Juli 2011 neu eröffnet hat. Das Ergebnis seht Ihr hier nach Erhalt der Antwort an dieser Stelle. Zunächst der Wortlaut unserer Anfrage:

Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen – Freie Wähler im Kreistag Meißen zu Privatinsolvenzen und P-Konto im Landkreis Meißen

Sehr geehrte Frau Miethe,
die Zahl der Unternehmensinsolvenzen war in Sachsen im I. Quartal 2011 rückläufig. Uns erreichen jedoch Anfragen von Bürgern, die den Eindruck erwecken, dass die Zahl der privaten Insolvenzen zunimmt.

Zudem wird uns immer wieder berichtet, dass die Abwicklung für die von Privatinsolvenz und/oder Pfändung Betroffenen durch Bedingungen von Seiten der Banken schwierig ist. Aus diesem Grund gibt es seit 1. Juli 2010 sogenannte Pfändungsschutzkonten, zu denen jedoch oft nur erschwerter Zugang besteht.

Der Landkreis Meißen ist Träger der Sparkasse Meißen. Daher in diesem Zusammenhang unsere Fragen:

  1. Wie stellt sich die Entwicklung der Privatinsolvenzen in den letzten drei Jahren dar?
  2. Wie viele Pfändungsschutzkonten führt die Sparkasse Meißen aktuell?
  3. Wie viele dieser Konten wurden seit Juli 2010 neu eröffnet und wie viele in diesem Zeitraum umgewandelt?
  4. Gibt es eine Selbstverpflichtung der Sparkasse Meißen, für jeden Kunden ein solches Konto zu eröffnen?
  5. Wie sehen Modalitäten und Gebühren für ein Pfändungsschutzkonto aus?

Walfriede Hartmann, Fraktionssprecherin