Bericht zur Sitzung des Kreistages Meißen am 13.10.2011 in Moritzburg

Mittwoch, 19. Oktober 2011

Beschneidung von Arbeitnehmerrechten durch gesellschaftsrechtlichen Umbau der Elblandkliniken?

Am 13.10.2011 führte der Weg zur Kreistagssitzung in Moritzburg unweigerlich an der Demonstration von etwa 25 Mitarbeitern der Elblandkliniken vorbei. Verdi hatte die Kundgebung organisiert, denn viele Arbeitnehmer der Elblandkliniken fürchten um ihre Jobs.

Hintergrund ist die gesellschaftsrechtliche Umstrukturierung der Elblandkliniken Meißen GmbH & Co. KG in die Elblandkliniken Meißen Stiftung & Co. KG. Damit, so die Geschäftsführung der Kliniken, würden die drei Krankenhäuser Riesa, Meißen und Radebeul in eine einheitliche Gesellschaft überführt, was wesentliche Vorteile u.a. für die „Nutzung der betriebswirtschaftlichen Ergebnisse aller Standorte für das gemeinsame strategische Ziel und die geplanten Investitionen – unabhängig vom Standort“ bringe. Und die zu gründende gemeinnützige Stiftung bezwecke die Förderung der heutzutage immer wichtiger werdenden Bildung, einschließlich der Aus- und Weiterbildung als neuen Geschäftszweig der Elblandkliniken.

Das klingt zunächst nicht schlecht, allein, es ist der Vorschlag der Geschäftsführung der Kliniken und will erst einmal auf seine Praktikabilität überprüft sein. Wichtig zu wissen ist dabei, dass mit dem Ersatz der GmbH durch eine Stiftung der mitbestimmende Aufsichtsrat, der per gesetzlicher Grundlage die Mitbestimmungsrechte der Arbeitnehmer sichert, wegfällt. Zwar schlägt die Geschäftsführung vor, den derzeit bestehenden Aufsichtsrat der KG in einen paritätisch besetzten Aufsichtsrat von 16 Mitglieder, 8 davon Arbeitnehmermandate, umzuwandeln, doch wenn dies nur ein „kann“ und kein „muss“ ist, eben weil dies nicht gesetzeshalber vorgeschrieben ist, könnte der Aufsichtsrat per Kreistagsbeschluss auch einfach wieder „gekippt“ werden.

Wir als Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Freie Wähler im Kreistag stellten daher gleich zu Beginn der Kreistagssitzung den Antrag, zunächst über ein unabhängiges Gutachten die Vor- und Nachtteile der Rechtsformänderung in eine Stiftung & Co, KG prüfen zu lassen, u.a. ausdrücklich mit Blick auf die Wahrung der Mitbestimmungsrechte der Arbeitnehmer der Kliniken. Leider fand dieser Vorschlag keine Mehrheit bei den Räten.

Letztlich verständigte sich die Mehrzahl der Kreisräte darauf, der gesellschaftrechtlichen Umwandlung grundsätzlich schon einmal zuzustimmen, bis zur Sondersitzung des Kreistags im November gemeinsam mit Verwaltung und Verdi zu prüfen, wie eine Mitbestimmung der Arbeitnehmer im Konzern gesichert werden kann und im Rahmen dieser Novembersitzung über die Vorschläge abzustimmen. Dem konnten wir wegen der oben genannten Bedenken nicht zustimmen und enthielten uns bei der Abstimmung.

Wir werden uns auch weiterhin für die Wahrung der Arbeitnehmerrechte einsetzen.

Ulrike Reiher, Kreisrätin