Entwicklung der ELBLANDKLINIKEN-Gruppe

Samstag, 17. Dezember 2011

Die Beschlussvorlage zur weiteren Entwicklung der ELBLANDKLINIKEN–Gruppe, die folgende Hauptpunkte beinhaltet:

  1. die Bauzielplanung für das ELBLANDKLINIKUM Radebeul mit einem Investitionsvolumen in Höhe von ca. 17,5 Mio. EUR 
  2. die Satzung „ELBLAND Akademie gemeinnützige Stiftung“ samt Stiftungsrat
  3. die Änderung des Gesellschaftsvertrages der „ELBLANDKLINIKEN Meißen GmbH & Co. KG“ und die Besetzung des Aufsichtsrates

führte unsere Fraktion unweigerlich zu folgender Einschätzung: 

Die kreditfinanzierten Investitionen sind schon vom Grundsatz her abzulehnen. Die Belastung des Personalbudgets zur Kreditfinanzierung halten wir für existentiell gefährdend. Die bei der Durchführung der Baumaßnahmen unvermeidlichen Kollateralschäden sind zum Teil nicht zu verantworten (z.B. die Vernichtung der Station 12) und bedrohen dauerhaft den Betriebsfrieden. Wir lehnen deshalb Punkt 1. des Beschlussvorschlages „die Bauzielplanung für das Elblandklinikum Radebeul mit einem Investitionsvolumen in Höhe von ca. 17,5 Mio. € gemäß Anlage 1“ ab.