Tauziehen um Autoabstellplatz Gauernitz nicht nachzuvollziehen
Montag, 9. Januar 2012
Der Sprecher der GRÜNEN im Kreis Meißen, Andreas Vorrath, zeigt sich verwundert über die noch immer nicht erfolgte Beräumung des Autoabstellplatzes in Gauernitz. Dazu hatte der Abgeordnete Johannes Lichdi im Februar 2011 eine Kleine Anfrage an die Staatsregierung gestellt.(Drs.-Nr.: 5/4748 "Gefahren eines Autoabstellplatzes in Gauernitz im Überschwemmungsfall")
"Die Antwort der Staatsregierung ist doch bezüglich der Rechtslage absolut eindeutig", so Vorrath. "Für die nicht baurechtlich genehmigte Anlage kommt der Erlass einer baurechtlichen Beseitigungsanordnung nach § 80 Satz 1 SächsBO in Betracht" so das SMUL in seiner Antwort. "Auch käme eine Beseitigungsanordnung der unteren Wasserbehörde nach § 100 Abs.1 Satz WHG in Betracht." Ebenso sind Belange des Naturschutzes beeinträchtigt.
"Nach meiner Kenntnislage ist vor dem Dresdner Verwaltungsgericht Widerspruch gegen die Räumungsverfügung des Landkreises eingereicht worden. Hier nun Rechtsmittel einzulegen halte ich vom Betreiber zwar für sein gutes Recht, aber in diesem Fall für kontraproduktiv. Das kann doch keinen Erfolg haben" vermutet der Sprecher der Grünen. "Aber es verzögert die unvermeidbare Beräumung eines Platzes auf dem seit Jahren doch keine erkennbare Gewerbetätigkeit mehr stattfindet."
Die Gefahr, dass sich der Rechtsstreit bis in das Frühjahr hinzieht und somit der Platz erneut mit fatalen Folgen für die Umwelt überschwemmt wird, ist sehr real"
"Daher appelliere ich an alle Beteiligten, den Landkreis, die Gemeinde und den Betreiber hier ganz kurzfristig für die Beräumung zu sorgen."
Andreas Vorrath
Sprecher BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Kreisverband Meißen






