Keine Fahrrad- und Rollstuhlmitnahme mehr im RE Dresden-Cottbus

Freitag, 13. Januar 2012

Seit dem Fahrplanwechsel am 11.12.2011 führt der Regionalexpress 18 Cottbus-Dresden kein Abteil für Fahrräder, Kinderwagen und Rollstühle mehr mit. In einem Wagen ist lediglich noch ein Platz mit 3 Klappsitzen, ausreichend für 2 Kinderwagen oder einen Rollstuhl vorhanden.

Etwa 2 Wochen nach dieser Änderung wurden an den betroffenen Bahnhöfen Info-Zettel mit der Mitteilung ausgehängt, dass für den gesamten Fahrplanzeitraum im RE 18 keine Mitnahme von Fahrrädern und „mobilitätseingeschränkten Personen“ (letzteres am Hbf. Dresden, nicht jedoch am Bhf. Coswig) möglich ist, und ohne weitere Begründung um Verständnis gebeten wird.

Die aushängenden Fahrpläne enthalten für die Linie weiterhin das Fahrrad-Symbol und auch auf den Online-Verbindungsauskünften des VVO und der Bahn selbst wird nicht über die Einschränkung informiert. Hinweise für Kinderwagen-Nutzer oder Rolli-Fahrer fehlen völlig.

Die Aussagen der Zugbegleiter sind nicht eindeutig und schwanken zwischen „Der Freistaat hat diesen Zug so bestellt“ und „die entsprechenden Wagen mußten aus technischen Gründen ausgemustert werden“.
In den ersten Wochen wurde noch toleriert, das Fahrrad gegenüber den 2-türigen Einstiegen abzustellen, seit Jahresanfang wird dies jedoch mit dem Hinweis auf Sicherheitsvorschriften rigoros abgelehnt.

Auszüge aus dem Online-Portal der Bahn unter „Fahrradmitnahme im Nahverkehr“ und „Bahn&Bike“:
•    „Auch in den Einstiegsbereichen der Nahverkehrszüge können Fahrräder abgestellt werden. Bitte beachten Sie aber, dass Sie andere Fahrgäste beim Ein- und Aussteigen nicht behindern.“
•    „Nicht nur für alle, die gern umweltbewußt reisen - die Kombination von Bahn und Fahrrad macht für jeden Freizeitreisenden sinn. Im Nahverkehr sowie in vielen Fernverkehrszügen können Sie Ihr Fahrrad einfach mitnehmen.“

Für mich als fahrradfahrender Coswiger stellt sich das Problem noch als relativ gering dar, ich kann 23 Min. eher oder 11 Min. später unter Inkaufnahme der zeitlichen Verschiebung und einer 11 Min. längeren Fahrzeit auch mit der S-Bahn fahren. Für Fahrgäste aus Weinböhla, Niederau oder Großenhain gilt dies nicht, sie müssen 1 Stunde eher oder später mit dem langsameren RE 15 oder der RB 31 fahren, die noch über entsprechende Abteile verfügen (wenn auch weniger als bisher).
Derzeit sind wohl auch „nur“ wenige wetterresistente Pendler, Rollifahrer und Kinderwagenschieber betroffen. Das dürfte sich ab dem Frühling ändern, wenn mehr Pendler und auch Touristen in der Kombination Rad-Bahn unterwegs sein werden.

Insbes. für Menschen, die gezwungenermaßen auf die Benutzung eines Rollstuhles angewiesen sind, stellt dies m.E. eine nicht hinnehmbare Einschränkung ihrer Mobilität und damit eine klare – und vermeidbare – Diskriminierung dar.

Dieser Zustand konterkariert die Bemühungen um eine für alle offene, umweltverträgliche und straßenentlastende Mobilität und ich kann nur an alle Verantwortlichen, insbes. bei der Bahn selbst, den Verkehrsverbünden, Landkreisen, kreisfreien Städten und nicht zuletzt bei dem sächs. Wirtschafts- und Verkehrsministerium von Minister Morlok appellieren, umgehend, jedoch spätestens bis Frühlingsbeginn eine Änderung herbeizuführen.
Falls neue Wagen kurzfristig nicht zur Verfügung stehen, müssen eben einige der alten entsprechend provisorisch umgerüstet werden (In einem Wagen pro Zug 3-4 Sitzreihen entfernen, stattdessen Klappsitze einbauen, ggf. auch aus bereits ausgemusterten Wagen – das kann doch nicht unrealisierbar sein).

Thomas Werner-Neubauer, Coswig