Neues aus dem Kreistag – Sitzung vom 1. Oktober 2009 in Lommatzsch

Freitag, 2. Oktober 2009

Von unserer Kreisrätin Ulrike Reiher, Rechtsanwältin

Mit Wirkung zum 03. Dezember 2009 tritt die Verordnung 1370/2007 (EG-Recht) über öffentliche Nahverkehrsdienste in Kraft. Mit ihr soll im ÖPNV Wettbewerb gefördert werden. Es besteht dafür eine Übergangsfrist bis in die Jahre 2017 und 2018. Bis 02. Dezember 2009 ist es möglich, noch Verträge nach sog. „alten“ Recht zu vergeben.

Der Kreistag Meißen hat sich im Dezember 2008 dafür ausgesprochen, im Rahmen des kreislichen Nahverkehrsplans acht Linienbündel mit synchronisierter Laufzeit zu bilden und die wettbewerbliche Vergabe mit Ende der genannten Übergangsfrist zu gewährleisten.

Damit ist es zum gegenwärtigen Zeitpunkt möglich und sinnvoll, unter Verzicht auf wettbewerbliche Vergabe, Verkehrsverträge mit einer Laufzeit bis zum Ende der Übergangsfrist abzuschließen. Das soll entsprechend erfolgen. So ist es kleinen und mittleren regionalen Unternehmen, die bislang den Verkehr sicherten, jedenfalls übergangsweise und für einige Jahre möglich, das weiterhin zu tun. So können sich diese Unternehmen für den kommenden Wettbewerb fit machen.

Der Kreistag stimmte insoweit den Eckpunkten der Verkehrsverträge einstimmig zu.

Im Zuge der Kreisreform 2008 sind im Landkreis Meißen zwei Regionalbereiche der öffentlichen Abfallentsorgung entstanden.

Im Altkreis Meißen obliegt die Verantwortung der öffentlichen Abfallentsorgung dem Kompetenzzentrum des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Oberes Elbtal (KC ZAOE). Im Regionalbereich Riesa-Großenhain ist der Eigenbetrieb „Abfallwirtschaft“ des LRA Meißen für die öffentliche Abfallentsorgung zuständig.

Angestrebt wird nun, die Abfallentsorgung im ganzen Kreis zu synchronisieren. Dazu bedarf es einer neuen Abfallsatzung wie auch einer neuen Abfallgebührensatzung. Zu rechnen ist dabei mit Gebührenerhöhungen jedenfalls für den Altkreis Riesa-Großenhain. Der Kreistag hat deshalb die vorliegenden Satzungsentwürfe zunächst zur weiteren Beratung an den Technischen Ausschuss zurück verwiesen.

Eine Beschlussfassung ist daher im Kreistag erst im Dezember 2009 zu erwarten.

Die Sparkasse Meißen hat im Jahr 2008 einen Überschuss von etwa 1,5 Millionen Euro erzielt. Davon werden ca. 375.000 Euro als Sicherheitsrücklage der Sparkasse Meißen, die weiteren 1.125.000 Euro dem Gewinnvortrag zugeführt. Angesichts der in Zukunft zu erwartenden wirtschaftlichen Engpässe wird mit der Gewinnausschüttung zugewartet, um das Geld letztlich „an die richtige Stelle“ zu geben.

Im Juli 2009 kam es in der Neuen Elblandphilharmonie Riesa aufgrund eines gebrochenen Zugbalkens zu einer Senkung im Bereich der Saaldecke. Die dadurch entstandene Einsturzgefahr wird abgewendet durch die umgehende Sanierung des Dachtragwerks über dem Saal. Dafür stellte der Kreistag außerplanmäßig 210.000 Euro zur Verfügung.

Gegenwärtig zeigt sich im Kreishaushalt ein Defizit von ca. 4 Millionen Euro. Als Maßnahmen zum Abbau des Defizit wurden verwaltungsintern haushaltsrechtliche Sperren  mit einem Volumen von ca. 1,4 Millionen Euro verhängt. Des Weiteren konnten nach Mitteilung der Verwaltung Mehreinnahmen von ca. 1,2 Millionen Euro erschlossen werden. Damit kann mit etwa 2,6 Millionen Euro dem defizitären Haushalt entgegengewirkt werden. Nach Aussage des Landrats wird zum Ende 2009 mit einer „roten Null“ gerechnet.

Ulrike Reiher, Kreisrätin